Dieses Organisations- und Kontrollmodell der sportlichen Tätigkeit wurde von der Vereinigung gemäß Absatz 2 des Artikels 16 des Gesetzesdekrets Nr. 39 vom 28. Februar 2021 und unter Berücksichtigung der von ACSI veröffentlichten Richtlinien erstellt.
Es gilt für alle Personen, die in irgendeiner Funktion oder Rolle an den Aktivitäten der Vereinigung teilnehmen, unabhängig von der ausgeübten Sportart. Es hat eine Gültigkeit von vier Jahren ab dem Genehmigungsdatum und muss bei Bedarf aktualisiert werden, um etwaige Änderungen und Ergänzungen der von CONI erlassenen Grundprinzipien, weitere Bestimmungen des Nationalen Rates von CONI sowie Empfehlungen des Ständigen Observatoriums für Safeguarding-Politiken von CONI zu berücksichtigen.
Ziel dieses Modells ist es, eine inklusive Kultur und Umgebung zu fördern, die die Würde und die Rechte aller Mitglieder – insbesondere Minderjähriger – respektiert, Gleichheit und Fairness gewährleistet, Vielfalt wertschätzt und gleichzeitig die körperliche, psychologische und moralische Integrität aller Mitglieder schützt.
Dieses Modell wird auf der Homepage der Website der Vereinigung veröffentlicht, am Sitz der Vereinigung ausgehängt und dem Nationalen Verantwortlichen für Safeguarding-Politiken gemäß Art. 4 der ACSI-SAFEGUARDING-VERORDNUNG zusammen mit der Ernennung des/der Verantwortlichen für Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung mitgeteilt.
Dieses Modell ergänzt das Regelwerk zum Schutz der Mitglieder vor Missbrauch und diskriminierendem Verhalten, wie es von der Vereinigung, der Bomboklat angeschlossen ist, vorgesehen ist.
Allen Mitgliedern werden folgende Grundrechte anerkannt:
Alle, die in irgendeiner Weise und Funktion an der sportlichen Tätigkeit teilnehmen, sind verpflichtet, diese Rechte der Mitglieder zu respektieren.
Trainer, Funktionäre, Mitglieder und alle anderen Beteiligten müssen dieses Modell, den Verhaltenskodex zum Schutz Minderjähriger und zur Verhinderung von Belästigung, geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung sowie das ACSI-Regelwerk zum Schutz der Mitglieder kennen.
Alle Mitglieder, die in irgendeiner Form am Vereinsleben teilnehmen, sind verpflichtet, die Grundprinzipien der Nichtdiskriminierung und Gewaltfreiheit bei Wettkämpfen, Trainingseinheiten, der Nutzung gemeinsamer Räume (z. B. Umkleideräume) sowie in Beziehungen zu Athleten, Mitgliedern, Trainern und Personal der eigenen und anderer Vereine zu wahren.
Allen Schülern (oder den Erziehungsberechtigten), Trainern, Leitern, Mitarbeitern und Mitgliedern des Vereins muss bei der Anmeldung/Mitgliedschaft – und generell bei jeder Erhebung personenbezogener Daten – eine Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 der EU-Verordnung 679/2016 (DSGVO) vorgelegt werden.
Die erhobenen Daten müssen gemäß der in der Verordnung beschriebenen Modalitäten verarbeitet werden und nur auf Grundlage der Notwendigkeit zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder mit Einwilligung der betroffenen Personen.
Der Verein kann mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung, die bei der Anmeldung eingeholt wird, Fotos von Mitgliedern, die während Training oder Wettkämpfen aufgenommen wurden, auf seinen Kommunikationskanälen veröffentlichen. Bilder, die Verlegenheit oder Gefährdung verursachen könnten, dürfen jedoch nicht produziert oder veröffentlicht werden.
Sowohl papiergebundene als auch digitale Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten, müssen so aufbewahrt werden, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben. Bei Verlust, Löschung, unbeabsichtigter Offenlegung oder Datenpannen muss umgehend der Betroffene sowie der Verantwortliche informiert werden. Wenn die Verletzung ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt, muss auch die Datenschutzbehörde benachrichtigt werden.
Alle zur Datenverarbeitung autorisierten Personen müssen entsprechend geschult sein und alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten, insbesondere sensibler Daten, einhalten.
Der Verein garantiert allen Schülern und Mitgliedern anderer Sportvereine gleiche Rechte und Chancen, unabhängig von Ethnie, Überzeugungen, Behinderung, Alter, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Sprache, politischer Meinung, Religion, wirtschaftlicher Lage, Geburt, körperlicher, intellektueller, sozialer oder sportlicher Voraussetzungen.
Der Verein verpflichtet sich, auch durch Vereinbarungen und Kooperationen mit anderen Sportvereinen, das Recht auf Sport für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen zu gewährleisten.
Der Verein setzt sich dafür ein, auch benachteiligten Sportlern (wirtschaftlich oder familiär) Zugang zum Sport zu ermöglichen, durch Mitgliedsbeitragsnachlässe oder durch Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen in der Region.
Meldung von schädigendem Verhalten
Bei mutmaßlich schädigendem Verhalten von Mitgliedern oder Dritten gegenüber anderen Mitgliedern – insbesondere Minderjährigen – muss unverzüglich der/die Beauftragte*r für den Schutz vor Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung informiert werden, entweder mündlich oder per E‑Mail an: samu.laquintana@gmail.com
Nur der/die Beauftragte besitzt Zugang zu diesem E‑Mail-Konto.
Die Adresse ist allen Mitgliedern bekannt zu geben, auf der Vereinswebsite und in den sozialen Medien zu veröffentlichen sowie gut sichtbar im Vereinsbüro auszuhängen. Sie muss außerdem im Beitrittsformular aufgeführt sein, dessen Kopie dem Mitglied ausgehändigt wird.
Betrifft die Meldung ein minderjähriges mutmaßliches Opfer, sind dessen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zu informieren, sofern dies keine Gefahr für das Kind darstellt.
Meldungen sind zusätzlich über das Safeguarding‑Portal einzureichen: https://acsi.safeguarding.openblow.it
Bei schwerwiegendem Verhalten muss der Verein die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Kenntnis setzen.
Der Verein muss Maßnahmen ergreifen, um jede Form der sekundären Viktimisierung von Mitgliedern zu verhindern, die in gutem Glauben:
Sanktionierbare Verhaltensweisen sind beispielhaft, aber nicht abschließend:
Sanktionen werden nach Art des Rechtsverhältnisses, Schwere des Verstoßes, Rolle und Verantwortlichkeit, Grad von Fahrlässigkeit oder Vorsatz, Wiederholung, Position, Gefahrenlage, Schadenshöhe sowie erschwerenden oder mildernden Umständen bemessen.
Dieses Sanktionssystem ist allen Adressaten des Modells auf geeignetem Wege bekannt zu machen.
Sanktionen gegenüber bezahlten Mitarbeitern
Verstöße bezahlter Mitarbeiter gegen dieses Modell oder die Informationspflichten bilden Disziplinarverstöße.
Mögliche Sanktionen, angepasst an Art und Schwere des Verstoßes:
Details:
Sanktionen gegenüber Freiwilligen
Sanktionen gegen Freiwillige, abgestuft nach Schwere:
Sanktionen gegenüber sonstigen Anwesenden
Die obigen Regeln gelten sinngemäß für alle Besucher der Sportanlagen.
Der Verein muss dieses Modell sowie den Namen des/der Beauftragten für den Schutz vor Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung in seinen Räumlichkeiten, den von ihm genutzten Anlagen und auf der Startseite der offiziellen Website veröffentlichen.
Bei Einführung dieses Modells und bei jeder Änderung hat der Verein alle Mitglieder, Partner und Freiwilligen per E‑Mail zu informieren. Der Verein muss das Mitglied bzw. gegebenenfalls die Erziehungsberechtigten oder Betreuer der Athleten über dieses Modell sowie über Name und Kontaktdaten des/der Beauftragten informieren.
Der Verein muss jede relevante Information unverzüglich an den/die Beauftragte*n, an das Safeguarding‑Office des zuständigen Sportverbandes und gegebenenfalls an die Bundesstaatsanwaltschaft weiterleiten. Außerdem muss der Verein geeignete Informationen verbreiten, um Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung vorzubeugen und die Mitglieder über ihre Rechte, Pflichten und Schutzmechanismen aufzuklären.
Der Verein hat geeignete Maßnahmen vorzusehen, um Informationsmaterial über Essstörungen im Sport zugänglich zu machen oder zu verbreiten.
Der Verein muss den Mitgliedern bzw. gegebenenfalls den Erziehungsberechtigten oder Betreuern der Athleten angemessene Informationen über die speziellen Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung bei Sportveranstaltungen bereitstellen.
Der Verein muss die Mitglieder bzw. gegebenenfalls die Erziehungsberechtigten oder Betreuer über alle weiteren Safeguarding‑Richtlinien informieren, die von den angeschlossenen Sportverbänden verabschiedet wurden.
Halbjährlich organisiert der Verein – auch mittels Vereinbarungen mit dem EPS oder dem zuständigen Verband – spezifische Schulungsprogramme, um den Mitgliedern die grundlegenden Prinzipien und Präventionsrichtlinien näherzubringen. Die Teilnahme ist verpflichtend und muss durch Zertifikate nachgewiesen werden.
Website der technischen Arbeitsgruppe des Sportministeriums zur gemeinsamen Entwicklung und Förderung einer Schutz‑Policy für junge Sportlerinnen und Sportler.
Seite von Save the Children zu Missbrauch im Sport bei Minderjährigen: bewährte Präventionspraktiken.
Seite zum Thema sportliche Inklusion auf der Website von Sport e Salute.
Anlage zu:
Dieser Verhaltenskodex richtet sich an Ausbilder, Trainer, Funktionäre, Mitarbeitende jeglicher Art, Ebene und Qualifikation, Beschäftigte und Freiwillige. Sie tragen die Verantwortung für die Entwicklung der jungen Schüler und Mitglieder sowie für die Schaffung eines positiven, sicheren und anregenden Umfelds für die Sportausübung. Sie müssen Vorbild sein und ein gutes Beispiel geben.
Alle oben genannten Personen, die direkten Kontakt zu minderjährigen Schülern und Mitgliedern haben, sind verpflichtet, den Kodex einzuhalten, den sie nach Durchsicht in vollem Umfang akzeptieren. Jeder mutmaßliche Verstoß ist dem Safeguarding‑Beauftragten des Vereins zu melden und gemäß dem Organisations- und Kontrollmodell zu prüfen; die dort vorgesehenen Maßnahmen und Sanktionen finden Anwendung.
Der Verein verpflichtet sich, für alle Mitglieder – einschließlich Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen – ein sicheres, respektvolles und inklusives Umfeld zu gewährleisten. Dieser Kodex legt die Erwartungen und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten fest.
Jeder Schüler und jedes Mitglied hat das Grundrecht, mit Respekt und Würde behandelt zu werden und vor Missbrauch, Belästigung, geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung geschützt zu sein (gemäß GvD 198/2006), unabhängig von Rasse, Weltanschauung, Behinderung, Alter, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Sprache, politischer Meinung, Religion, finanzieller Lage, Geburtsort, körperlichen, intellektuellen, sozialen oder sportlichen Merkmalen.
Keine Form der Diskriminierung wird toleriert, sei sie begründet in Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Sprache, Religion, politischer Meinung, nationaler oder sozialer Herkunft, wirtschaftlicher Lage oder einer anderen persönlichen Eigenschaft.
Der Verein verbietet, verurteilt und sanktioniert ausdrücklich jede Form von:
ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN
Schüler, Mitglieder und alle Teilnehmenden DÜRFEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN:
PFLICHTEN DER SCHÜLER
Folgende Pflichten gelten für Schüler und Kursteilnehmende:
PFLICHTEN VON VERANTWORTLICHEN UND TRAINERN
Folgende Pflichten gelten für Verantwortliche und Trainer:
SPEZIFISCHE REGELN BEI ARBEIT MIT MINDERJÄHRIGEN
Bei der Arbeit mit Minderjährigen ist Folgendes erforderlich:
ANZEICHEN VON NOT ODER UNWOHLSEIN
Beispielhafte Anzeichen für Not oder Unwohlsein:
Hinweis: Das Vorliegen eines oder mehrerer dieser Anzeichen beweist nicht zwangsläufig Missbrauch; Entwicklungsphasen wie die Pubertät können ähnliche Symptome zeigen.
AUSWAHLVERFAHREN FÜR SPORTFACHKRÄFTE
Schließt der Verein ein Arbeitsverhältnis mit Personen, die regelmäßigen direkten Kontakt zu Minderjährigen haben, wird vorab ein Führungszeugnis und eine Kinder‑Schutzbescheinigung verlangt.
VORGEHENSWEISE BEI BEDENKLICHEM VERHALTEN
Jeder muss aufmerksam sein und jedes Bedenken, jeden Verdacht oder sichere Kenntnis von Missbrauch, Gewalt oder Diskriminierung melden an:
Sind Minderjährige betroffen, können Anzeichen den Eltern oder Erziehungsberechtigten gemeldet werden, sofern diese nicht beteiligt sind oder die Situation angemessen bewältigen können; andernfalls ist der Safeguarding‑Beauftragte zu konsultieren.
INFORMATION, KOMMUNIKATION UND DATENSCHUTZ
Alle Mitglieder erhalten die Kontaktdaten des Safeguarding‑Beauftragten des Vereins sowie die E‑Mail‑Adresse des nationalen ACSI‑Safeguarding‑Office. Wir kommunizieren klar, offen und respektvoll mit Teilnehmenden, Eltern und Kollegen und stellen den Verhaltenskodex sowie Meldungsformulare zur Verfügung.
Wir respektieren die Privatsphäre der Mitglieder und behandeln persönliche oder sensible Daten vertraulich.